Zur Zeit sind 4,1 Millionen Geschwindigkeitsverstöße in Flensburg registriert, die von 36 unterschiedlichen Gerätetypen gemessen wurden. Einer davon ist der PoliScan, der auch in Wiesbaden Straßenränder schmückt. Doch die Genauigkeit dieser Messung steht immer mehr in der Kritik.

Bei einem Rechtsforum in München diskutierten Experten über die Anforderungen an die unterschiedlichen Blitzgeräte, die deutschlandweit eingesetzt werden. Der ADAc debattiert darüber, dass die eindeutige Zuordnung des gewonnenen Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug nicht immer sichergestellt ist und damit das rechtsstaatliche Bedürfnis des Einzelnen an diesem Zuordnungsbedürfnis verletzt wird. Und genau hier liegt das Problem.

Das Messgerät PoliScan wird immer mehr kritisiert, da es nach Meinung von Gutachtern nicht genau bestimmen kann, wer die Geschwindigkeit überschritten hat, wenn sich mehr als ein Auto auf dem Bild befinden. Der PoliScan schießt das Bild erst einige Meter nach der Messung. Daher fordern Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige die genauen Messungen, um die Raser einwandfrei identifizieren zu können.

Im jüngsten Urteil vor dem Amtsgericht Dillenburg wurde eine Autofahrerin freigesprochen, weil das Gerät nach Aussage von vier Sachverständigen nicht auf sein korrektes Funktionieren kontrolliert werden konnte.

Alleine dieses Jahr hätten mehrere Zehntausend mit dem umstrittenen neuen Messgerät PoliScan geblitzte Temposünder gegen ihren Strafzettel geklagt, berichtete der ADAC weiter. Das Laserblitzgerät erlaubt die gleichzeitige Überwachung von drei Spuren. So könnten Raser jetzt auch bei dichtem Verkehr und auf mehrspurigen Straßen zur Rechenschaft gezogen werden, argumentiert der Hersteller Vitronic.

Seit der Zulassung des Blitzers im Jahr 2007 waren jedoch laut ADAC verstärkt Zweifel an der nachträglichen Überprüfbarkeit der Messwerte aufgekommen. Probleme gebe es nach Meinung vieler Gutachter vor allem, sobald sich zwei oder mehrere Fahrzeuge auf dem Messfoto befinden. Dann sei keine eindeutige Zuordnung des Messwertes gesichert.

Erst wenn man die Messungsergebnisse genau nachvollziehen kann, können die PoliScaner ihren Zweck erfüllen und die deutschen Straßen sicherer machen. Der auf Tempodelikte spezialisierte Anwalt Oliver Knapp aus Oberursel erklärt: „Einem jetzt betroffenen Bürger kann man aus anwaltlicher Sicht nur raten, Rechtsmittelbeschwerde einzureichen, wenn er mit PoliScan geblitzt wurde.“

Quelle: ADAC